Welche Fragen der Vermieter stellen darf

Astrid Kolba-Rudert

Von Astrid Kolba-Rudert, Immobilienmaklerin

Als Vermieter möchten Sie natürlich wissen, wem Sie Ihren wertvollsten Besitz, nämlich Ihre Immobilie, anvertrauen. Dafür benötigen Sie möglichst umfangreiche Informationen, um unter den Interessenten den richtigen Mieter auswählen zu können.

Aber: Der Vermieter darf nur Fragen stellen, die für das Mietverhältnis wichtig sind. Stellt sich später heraus, dass zulässige Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden und aufgrund dieser Antworten der Mietvertrag unterschrieben wurde, können Sie als Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich kündigen.

Der Mietinteressent muss unzulässige Fragen dagegen nicht (wahrheitsgemäß) beantworten.

In unserer Checkliste finden Sie Fragen, die der Vermieter bei der Auswahl des neuen Mieters stellen darf und solche, die unzulässig sind. Wenn Sie Fragen dazu haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns.

Sie dürfen folgende Punkte abfragen

  • Arbeitgeber

  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse

  • Bonität (z.B. Schufa-Auskunft)

  • Beruf

  • Familienstand

  • Zahl der Familienangehörigen/Mitbewohner

  • Anzahl und Art der Haustiere

  • Person und Anschrift des Vorvermieters

  • Dauer des vorangegangenen Mietverhältnisses

  • Erfüllung der bisherigen mietvertraglichen Pflichten

Unzulässig sind folgende Fragen

  • Nationalität des Mieters

  • Grund des Wohnungswechsels

  • Bankverbindung des Mieters

  • Mitgliedschaft in einem Mieterverein oder einer Partei

  • Hobbys

  • Kinderwünsche

  • Vorstrafen

  • Bestehen einer Schwangerschaft